Bekanntmachung
Brandverhütung und -bekämpfung
Absolutes Verbot von offenem Feuer und Feuerwerken im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im gesamten Gebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt a.Main, Rechtenbach und Steinfeld ausgesprochen werden.
Angesichts der anhaltenden trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer und Feuerwerke auf privaten Grundstücken. Das Grillen innerorts im privaten Bereich ist ausnahmsweise erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und muss einen ausreichenden Mindestabstand zu leicht entzündlichen Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einhalten. Der Grill muss ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.
Außerdem zählt hierzu auch das Aufstellen und Abbrennen von Grablichtern auf den
Friedhöfen auf Wiesen, Baum- und in Heckennähe.
Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf
mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Diese Regelung gilt ab Bekanntmachung.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, bekannt gegeben.
Um Verständnis wird gebeten.
Lohr a.Main, 26.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft
K r a u s
Gemeinschaftsvorsitzender
